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Gelungenes Fachgespräch: Deutsche Kupferimporte

Melanie Müller

Melanie Müller
Bildquelle: Hanna Friedrich

Mit über 40 Teilnehmer_innen und fünf thematischen Inputs war das Fachgespräch "Deutsche Kupferimporte: Komplexe Lieferketten und Unternehmensverantwortung" am 2. November 2016 ein voller Erfolg. Im Zentrum der Veranstaltung stand die gleichnamige Policy-Studie von Dr. Melanie Müller (GLOCON, FU Berlin). Die Studie untersucht die Transparenz entlang der Lieferkette deutscher Kupferimporte Vertreter_innen aus Politik und einem breiten Spektrum der Zivilgesellschaft diskutierten die Ergebnisse der Studie und notwendige Schritte zur Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht.

News vom 14.12.2016

Susanne Friess (Misereor) berichtete auf dem Podium über die Menschenrechtssituation in peruanischen Kupferminen. Dr. Miriam Saage-Maaß (European Center for Constitutional and Human Rights) stellte mögliche juristische Schritte gegen Menschenrechtsverletzungen im Kupfersektor vor. Sarah Lincoln (Brot für die Welt) skizzierte den Prozess der Erarbeitung des deutschen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Michael Reckordt (AK Rohstoffe) stellte die Positionen des AK Rohstoffe zu einer global gerechten Rohstoffpolitik vor.

Die Studie zeigt ein deutliches Transparenzdefizit: Lieferketten werden nicht offengelegt und somit jeglicher Kontrolle entzogen. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen in peruanischen, argentinischen oder chilenischen Kupferminen sind vielfach dokumentiert. Deutsche Unternehmen, die aus diesen Minen Rohstoffe beziehen, sind laut den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet, mit der „gebührenden Sorgfalt" vorzugehen und dafür zu sorgen, dass keine Menschenrechte verletzt werden . Sollten Menschenrechtsverletzungen verübt werden, müssen Unternehmen die Opfer entschädigen. Es fehlen jedoch gesetzliche Regelungen, die Unternehmen verpflichten, die UN-Leitlinien in die Praxis umzusetzen, und die im Falle der Missachtung auch Sanktionen beinhalten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung, mit dem die UN-Leitlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Der Entwurf des Aktionsplans soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, bleibt jedoch bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück: Er setzt vor allem auf freiwillige Selbstverpflichtungen, nimmt Unternehmen mit staatlicher Beteiligung zu wenig in die Pflicht und geht nicht auf eine notwendige Reform des Zivilrechts ein, die es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen erleichtern würde, vor deutschen Gerichten zu klagen.

Wir danken Misereor, PowerShift und der Heinrich-Böll-Stiftung herzlich für die gelungene und bereichernde Zusammenarbeit.

Die auf Grundlage der Diskussion überarbeitete Studie steht ab Mitte Januar 2017 auf unserer Homepage zum kostenlosen Download bereit.

Am 25. Januar (18.30 – 20.30) wird die fertige Version der Studie öffentlich vorgestellt und mit VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutiert. Nähere Informationen folgen in Kürze.

 

 


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